Auf Konsenta können Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem kurzen, fairen Prozess eine Abfindung aushandeln - außergerichtlich und ohne teure Anwälte.
Das sagen Fachleute aus Theorie und Praxis
PROF. DR. ULRICH SEIBERT
Honorarprofessor und Arbeitsrichter a.D.
KATRIN MÜLLER
Geschäftsführerin LISANTIX (Personalberatung)
Prof. Dr. SEAN PATRICK SASSMANNSHAUSEN
Professor für Betriebswirtschaft und Unternehmertum
Beispiel: Abfindung über €7.000
Kostenart | Klage mit Vergleich | Klage ohne Vergleich (gewonnen) | Klage ohne Vergleich (verloren) | Konsenta Einigung |
---|---|---|---|---|
Gerichtskosten | 0 € | ca. 462 € | ca. 462 € | 0 € |
Anwaltskosten | ca. 2.885 € | ca. 2.325 € | ca. 2.325 € | 0 € |
Gesamtkosten | ca. 2.885 € | ca. 2.787 € | ca. 2.787 € | 350 € |
Erhaltene Abfindung | 7.000 € | 7.000 € | 0 € | 7.000 € |
Netto-Ertrag | ca. 4.115 € | ca. 4.213 € | -2.787 € | 6.650 € |
Typischerweise fallen bei einer Kündigungsklage für beide Parteien jeweils ca. €2.500 Anwaltsgebühren an - schon in der ersten Instanz. Eine außergerichtliche Einigung ist deutlich günstiger, zumal ca. 70% der Kündigungsklagen ohnehin in einem Vergleich enden.
Konsenta ist für Sie kostenfrei, wenn es zu keiner Einigung kommt. Im Falle einer Einigung zahlen Sie eine Erfolgsprovision in Höhe von 5% der Abfindungssumme - in den meisten Fällen ein Bruchteil dessen, was bei einer Kündigungsklage angefallen wären.
Die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber müssen bis spätestens drei Tagen vor Ablauf der Klagefrist abgeschlossen sein. Tatsächlich gibt es in den meisten Fällen bereits nach einer Woche eine finale Entscheidung. Eine Kündigungsklage hingegen kann sich über Monate oder gar Jahre hinziehen.
Eine Klage gegen den Arbeitgeber hat es oft in sich: Papierkram, Anwalts- und Gerichtstermine, steigende Kosten, ein unsicherer Ausgang. Eine außergerichtliche Einigung ist oft die bessere Alternative - nicht nur finanziell, sondern auch für die Nerven. Beide Parteien kommunizieren immer nur mit Konsenta. So entstehen keine unangenehmen Situationen und Streitereien werden von vorneherein ausgeschlossen.
Optional können Sie den Service eines Partners von Konsenta (Anwaltskanzlei "VON RUEDEN") nutzen, der für den Fall einer Nicht-Einigung schon einmal eine Kündigungsklage vorbereitet, die Sie noch innerhalb der 3-Wochen-Frist einreichen können. Dieser Service ist für Sie zunächst kostenlos. Sie zahlen nur dann die regulären Anwaltsgebühren, wenn Sie sich tatsächlich dafür entscheiden, die Klage einzureichen.
Durch einfügen individueller Informationen in die Vorlage eines Abwicklungsvertrages erstellen Sie auf Konsenta ein rechtssicheres Dokument zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Auch ihr Arbeitgeber kann Risiken, die mit einer Klage einhergegangen wären, aus dem Weg räumen, und kann somit den Fall abschließen.
Unser Team steht Ihnen täglich von 9 bis 22 Uhr für ein kostenloses Beratungsgespräch* zur Verfügung:
030 5094 8344
*Keine Rechtsberatung
Zunächst prüfen wir in einem kurzen Fragebogen, wie hoch eine Abfindung in Ihrem Fall typischerweise sein könnte. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, sich bei Konsenta zu registrieren und den Verhandlungsprozess zu starten. Dazu benötigen wir einige wichtige Angaben zu Arbeitnehmer, Arbeitgeber, und die Umstände der Kündigung.
Optional kann eine Partnerkanzlei von Konsenta schon während der Verhandlungen eine Klage für Sie vorbereiten - kostenlos und unverbindlich. So haben Sie eine starke Verhandlungsposition und verlieren nach gescheiterten Verhandlungen keine Zeit.
Im nächsten Schritt kontaktiert Konsenta den Arbeitgeber und lädt ihn zur außergerichtlichen Verhandlung ein. Stimmt er der Vermittlung durch Konsenta zu, so starten die Verhandlungen.
Sie und Ihr Arbeitgeber werden gebeten, innerhalb einer bestimmten Frist eine Gebotsspanne abzugeben. DIese bleiben zunächst geheim und werden erst nach Abgabe beider Gebotsspannen aufgedeckt. Überschneiden sie sich, so wird automatisch der Mittelwert beider Gebote als verbindlicher Abfindungsbetrag vereinbart.
Sollte es in der ersten Runde zu keiner Einigung kommen, so gibt es eine letzte, zweite Runde, in der konsenta beiden Seiten einen Vorschlag macht. Der vorgeschlagene Abfindungsbetrag wird mithilfe von künstlicher Intelligenz ermittelt, und soll die Wahrscheinlichkeit einer Einigung maximieren.
Sollte es in der zweiten Runde immer noch keine Einigung geben, so sind die Verhandlungen gescheitert. Es entstehen für beide Seiten keine Kosten. Ihnen steht es dann immer noch frei zu klagen.
Sobald über die Abfindungshöhe eine Einigung erzielt worden ist, wird sofort eine Abfindungsvereinbarung erstellt, die von beiden Seiten (digital) rechtsverbindlich unterschrieben wird. Der Arbeitgeber wird aufgefordert, Ihnen den Abfindungsbetrag innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
„Konsenta verfolgt einen innovativen Ansatz, der im Falle einer Kündigung wirklich helfen kann, hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu sparen – auf beiden Seiten. Das spart auch Stress, unnötigen Schriftverkehr und sehr viel "Papierkram". Mit dem intelligenten Verhandlungssystem von Konsenta kann man direkt eine finanzielle Einigung über eine Abfindung erzielen. Bei betriebsbedingten Kündigungen endet es ohnehin fast immer mit einer Abfindung. Warum also nicht gleich so vorgehen?"
Professor Dr. Ulrich SeibertLehrbeauftragter Heinrich Heine Universität Düsseldorf, ehem. Arbeitsrichter Hansestadt Hamburg.
Unser Team steht Ihnen für alle Fragen rund um Konsenta zur Verfügung, zum Beispiel:
• Wie läuft der Verhandlungsprozess mit dem Arbeitgeber genau ab?
• Wie starte ich den Prozess?
• Was sind die Vorteile gegenüber einer Klage?
Nutzen Sie Konsenta um selbst ohne Klage eine Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber auszuhandeln:
• Hohe Erfolgsquote
• Entscheidung in 7 Tagen**
• Bis zu 90% günstiger als eine Klage
• Optional: Klagevorbereitung für den Fall der Nicht-Einigung
Sie möchten den Weg der außergerichtlichen Einigung gar nicht erst probieren und sofort klagen?
Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch mit unserer Partnerkanzlei „VON RUEDEN RECHTSANWÄLTE “.
Alles was Sie über den außergerichtlichen Einigungsprozess mit Konsenta wissen müssen.
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf die jedoch kein gesetzlicher Anspruch besteht.
Die Höhe einer Abfindung wird individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt, da es keine gesetzlich festgelegten Regeln gibt. Oft wird als Orientierung ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr herangezogen, aber auch andere Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Position des Arbeitnehmers, der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens können eine Rolle spielen.
Den Vermittlungsprozess leiten Sie ein, indem Sie Konsenta neben persönlichen Daten Informationen zum gekündigten Arbeitsverhältnis übermitteln. Dann können Sie direkt über Konsenta das von Ihnen erstellte Abfindungsangebot an Ihren ehemaligen Arbeitgeber übersenden.
Konsenta führt keine Rechtsberatung durch, sondern steht Ihnen als digitale Mediationsplattform zur Verfügung und erleichtert den Einigungsprozess im Standardfall der betriebsbedingten Kündigung über eine Abfindung bis 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Damit Sie beim Scheitern einer Einigung noch genug Zeit haben, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, sind die Verhandlungen zeitlich begrenzt. Eine Einigung muss spätestens drei Tage vor Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist erzielt werden.
Für die Nutzung von Konsenta zur Verhandlung einer Abfindung zahlen Sie nur im Falle einer erfolgreichen Einigung eine Gebühr in Höhe von 5% der Abfindungshöhe. Falls es zu keiner Einigung, kommt bleibt die Nutzung kostenfrei.
Dann sollten Sie schnell einen Rechtsanwalt aufsuchen, der nach rechtlicher Prüfung entscheiden kann, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt oder nicht. Optional können Sie schon während den Verhandlungen den Klageservice unseres Partners "Anwaltskanzlei von Rueden" nutzen, um eine eventuelle Klage vorsorglich vorzubereiten.
Zu Beginn der Verhandlungen können Sie (optional) Konsenta beauftragen, die Daten Ihres Falles mit unserer Partnerkanzlei "von Rueden" zu teilen. Diese wird dann vorsorglich eine Klage vorbereiten, die Sie einreichen können (aber nicht müssen!), falls es zu keiner Einigung mit Ihrem Arbeitgeber kommt. Dieser Service ist zunächst kostenlos. Es fallen erst dann Kosten an, wenn Sie sich für eine Klage entscheiden, bei der die Kanzlei von Rueden Sie vertritt. Selbstverständlich werden Sie vorab umfassend hierzu beraten.
Die Anwaltskanzlei "von Rueden" mit Sitz in Berlin-Mitte ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und hat in den letzten 15 Jahren tausende Mandanten erfolgreich vertreten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Konsenta bietet keine Rechtsberatung an. Das Vergleichsangebot, welches Sie über Konsenta abgeben, wird rechtlich nicht geprüft. Wir bieten einen Vertragsgenerator an, den Sie bei einer Einigung mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber mit den individuellen Daten befüllen können. Beim "Klageservice" handelt es sich um eine Leistung einer Partnerkanzlei, Konsenta stellt lediglich die Daten für die Vorbereitung einer möglichen Klage zur Verfügung.
Ihre Daten sind bei uns sicher geschützt. Wir setzen modernste Sicherheitstechnologien und -protokolle ein, um die Integrität und Vertraulichkeit Ihrer persönlichen Informationen zu gewährleisten. Ihr Datenschutz ist unser oberstes Gebot, und wir verpflichten uns, Ihre Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und entsprechend Ihrer Einwilligung zu verwenden.
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